ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Produkte auf unserer Website sind direkt auf Lager, sodass Bestellungen innerhalb von 24 Arbeitsstunden bearbeitet werden. Wenn die Bestellung vor 11 Uhr eingeht, wird sie noch am selben Tag versandt (außer bei unvorhergesehenen oder außergewöhnlichen Umständen).

Die erste Bestellung eines jeden neuen Kunden ist zu 100 % zufrieden oder erstattet.

Die Lieferzeiten betragen 24 bis 72 Stunden in Frankreich (Arbeitszeiten).
Der Mindestbestellwert beträgt 100€ ohne Steuern, die Versandkosten entfallen ab 250€ (Nur Frankreich). Für Rücksendungen kontaktieren Sie uns bitte vorab, wie in den untenstehenden AGB festgelegt.

Bei Camille Ambiance Nature gibt es drei Arten von Mengenrabatten.

Erhältlich je nach Kaufmenge bei einer einzigen Bestellung (Ohne Versandkosten)
Abgabe einer Bestellung

5% ab 500.00 Euro
10% ab 1000.00 Euro zzgl. MwSt.
15% ab 4000.00 Euro zzgl. MwSt.
20% ab 7000.00 Euro zzgl. MwSt.
25% ab 14 000.00 Euro zzgl. MwSt.
30% ab 22 000.00 Euro zzgl. MwSt.

Erhältlich für die Summe der Einkäufe, die in einem Jahr getätigt wurden (Ohne Versandkosten).
Kumulierter Rabatt

5% ab 1000.00 Euro zzgl. MwSt.
10% ab 4000.00 Euro zzgl. MwSt.
15% ab 10 000.00 Euro zzgl. MwSt.
20% ab 20 000.00 Euro zzgl. MwSt.
25% ab 40 000.00 Euro zzgl. MwSt.
30% ab 80 000.00 Euro zzgl. MwSt.

Erhältlich für Großhändler und sehr große Mengen
Großhändlerrabatt

Nur für Kunden, die Mineralien- oder Lithotherapie-Großhändler sind, oder für Geschäfte, die sehr große Mengen benötigen. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, bitten wir Sie daher, uns unter der Nummer 03 29 08 53 47 oder per E-Mail contact@ca-nature.com zu kontaktieren.

Die oben dargestellten Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar.

Um Zugang zu unseren professionellen Preisen zu erhalten, müssen Sie lediglich einen Antrag auf Registrierung auf unserer Website stellen. Wenn Ihr professionelles Profil bestätigt wird, in der Regel innerhalb von 24 Arbeitsstunden, können Sie dann auf alle unsere Preise zugreifen.

PARTEIDEFINITION

Zwischen der Gesellschaft Camille Ambiance Nature,
22, allée de la Ficherelle - ZI de la croisette - 88800 VITTEL
mit einem Gesellschaftskapital von 400.000,00€,
eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von NORROY,
unter der SIRET-Nummer 81764661500044 registriert,
vertreten durch Vatrey Geoffrey
in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer,
der für die Zwecke dieses Dokuments ordnungsgemäß bevollmächtigt ist.
Das Unternehmen kann per E-Mail erreicht werden, indem Sie auf das Kontaktformular klicken, das über die Startseite der Website zugänglich ist.
Im Folgenden der "Verkäufer" oder das "Unternehmen".
Auf der einen Seite,
Und die natürliche oder juristische Person, die den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens tätigt,
Im Folgenden "der Käufer" oder "der Kunde".
Andererseits,

PRÄAMBEL

Der Verkäufer ist Herausgeber von Produkten und Dienstleistungen im Bereich Mode und Wellness, die über seine Internetseite (https://camille-ambiance-nature.fr) vertrieben werden. Die Liste und die Beschreibung der vom Unternehmen angebotenen Waren und Dienstleistungen können auf der oben genannten Website und ihren Verkaufsseiten eingesehen werden.

Artikel 1 - Inhalt und Anwendungsbereich

Jede Bestellung von Produkten impliziert die vorbehaltlose Annahme durch den Kunden und seine volle und uneingeschränkte Zustimmung zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gegenüber jedem anderen Dokument des Kunden und insbesondere gegenüber allen Allgemeinen Einkaufsbedingungen Vorrang haben, sofern der Lieferant nicht ausdrücklich zustimmt.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Produkten des Anbieters, es sei denn, die Parteien haben vor der Bestellung schriftlich eine besondere Vereinbarung getroffen. Folglich bedeutet die Erteilung einer Bestellung durch einen Kunden, dass dieser die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen vorbehaltlos akzeptiert, es sei denn, der Lieferant hat dem Kunden schriftlich besondere Bedingungen eingeräumt.

Alle anderen Dokumente als die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere Kataloge, Prospekte, Anzeigen, Hinweise haben nur einen informativen und hinweisenden Wert, der nicht vertraglich bindend ist.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jedem Kunden auf Anfrage mitgeteilt, damit er eine Bestellung beim Lieferanten aufgeben kann, sowie jedem Händler vor dem Abschluss einer einheitlichen Vereinbarung gemäß Artikel L. 441-7 des Handelsgesetzbuchs innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Der Lieferant behält sich das Recht vor, je nach den mit dem Käufer geführten Verhandlungen von bestimmten Klauseln der vorliegenden Bedingungen abzuweichen, indem er besondere Verkaufsbedingungen aufstellt. Der Lieferant kann außerdem je nach Kundengruppe und nach objektiven Kriterien von den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen für bestimmte Kategorien aufstellen. Für Händler, die diese Kriterien erfüllen, gelten dann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kategorien.

Artikel 2 - Geistiges Eigentum

Alle technischen Dokumente, Produkte und Fotografien, die unseren Kunden ausgehändigt werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von Camille Ambiance Nature, SARL mit einem Kapital von 400.000 €, mit Sitz in 22, allée de la Ficherelle - ZI de la croisette - 88800 VITTEL - FRANCE, RCS EPINAL 817 646 615, N° TVA intracommunautaire: FR74 817 646 615, Telefon 03.29.08.53.47, mail: contact@ca-nature.com, alleiniger Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an diesen Dokumenten, und müssen ihm auf Verlangen zurückgegeben werden. Unsere Kunden verpflichten sich, diese Dokumente in keiner Weise zu nutzen, die die gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten verletzen könnte, und verpflichten sich, sie an keinen Dritten weiterzugeben.

Artikel 3 - Bestellungen

3.1 Definition. Jeder Verkauf ist erst dann abgeschlossen, wenn der Lieferant die Bestellung des Kunden ausdrücklich und schriftlich angenommen hat. Unter dieser Bestellung ist jeder Auftrag zu verstehen, der sich auf unsere Produkte bezieht, die in unseren Preislisten aufgeführt sind, und der vom Lieferanten angenommen wurde. Die Bestellung muss schriftlich mittels eines vom Kunden ordnungsgemäß unterzeichneten Bestellscheins bestätigt werden. Sobald sie eingegangen ist, ist sie unwiderruflich.

3.2 Änderungen. Die dem Anbieter übermittelten Bestellungen sind für den Kunden unwiderruflich, sofern der Anbieter sie nicht schriftlich akzeptiert. Jeder Antrag auf Änderung der Zusammensetzung oder des Volumens einer von einem Kunden erteilten Bestellung kann vom Lieferanten nur berücksichtigt werden, wenn der Antrag schriftlich, in welcher Form auch immer (Fax, E-Mail...) gestellt wird und spätestens 8 Tage nach Eingang der ursprünglichen Bestellung beim Lieferanten beim Lieferanten eingegangen ist. Im Falle einer Änderung der Bestellung durch den Kunden ist der Lieferant von den vereinbarten Fristen für ihre Ausführung entbunden.

3.3 Alle Bestellungen, die von einem Gewerbetreibenden getätigt werden, dürfen nicht weniger als hundert Euro (100€) ohne Mehrwertsteuer und ohne Versandkosten betragen.

Im Falle der Rücksendung von Produkten wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünfundzwanzig Euro (25.00€) zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt, wenn die endgültige Rechnung nach Erstattung der zurückgesandten Artikel weniger als hundert Euro (100€) zzgl. MwSt. beträgt.

Artikel 4 - Lieferungen

4.1 Frist. Die Bestellung führt zu einer Lieferfrist, die auf unserem Bestellschein festgelegt ist. Die Frist beginnt mit dem Erhalt des Bestellscheins. Diese Lieferfrist wird nur zu Informations- und Richtzwecken angegeben, da sie insbesondere von der Verfügbarkeit der Spediteure, den Transport- und Verkehrsbedingungen auf der Straße und der Reihenfolge des Eintreffens der Bestellungen abhängt. Der Lieferant bemüht sich, die bei der Annahme der Bestellung angegebene Lieferfrist, die sich nach der logistischen Referenzfrist in der Branche richtet, einzuhalten und die Bestellungen auszuführen, außer im Falle höherer Gewalt oder bei Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wie Streiks, Frost, Tauwetterbarrieren, Feuer, Sturm, Überschwemmungen, Epidemien, Versorgungsschwierigkeiten, ohne dass diese Aufzählung erschöpfend ist. Lieferverzögerungen können nicht zu einer Strafe oder Entschädigung führen oder die Stornierung der Bestellung begründen, da jede gegenteilige Klausel in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden für den Lieferanten nicht einklagbar ist. Jede Verzögerung im Vergleich zu der ursprünglich vorgesehenen indikativen Lieferfrist rechtfertigt keine Kündigung der vom Kunden erteilten und vom Lieferanten registrierten Bestellung.

4.2 Unterbrechung der Versorgung. Im Falle einer Lieferunterbrechung, die beispielsweise auf die Einstellung der Förderung in den Minen, aus denen unsere Produkte stammen, zurückzuführen ist, verpflichtet sich der Lieferant, den Kunden innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung durch seine Lieferanten darüber zu informieren. Der Kunde hat das Recht, die Stornierung der Bestellung oder den Ersatz durch ähnliche Produkte zu verlangen, soweit dies möglich ist und zwischen den Parteien vereinbart wird.

4.3 Übertragung des Eigentums und der Risiken. Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Preises durch den Käufer, unabhängig vom Zeitpunkt der Lieferung. Die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung der Produkte des Anbieters geht mit der Lieferung und dem Empfang der Produkte durch den Käufer über.

4.4 Transport. Es obliegt dem Kunden, im Falle einer Beschädigung der gelieferten Waren oder von Fehlmengen alle notwendigen Vorbehalte beim Spediteur geltend zu machen und den Lieferanten über jede Fehlmenge oder Beschädigung zu informieren. Alle Produkte, die nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt per Einschreiben mit Rückschein beim Spediteur gemäß Artikel L 133-3 des Handelsgesetzbuchs Gegenstand von Vorbehalten waren und von denen dem Lieferanten gleichzeitig eine Kopie zugestellt wird, gelten als vom Kunden vorbehaltlos akzeptiert.

4.5 Entgegennahme. Unbeschadet der vom Kunden gegenüber dem Spediteur zu treffenden Vorkehrungen, wie oben beschrieben, wird bei offensichtlichen Mängeln oder Fehlmengen jede Reklamation, unabhängig von ihrer Art, die sich auf die gelieferten Produkte bezieht, vom Lieferanten nur dann akzeptiert, wenn sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein innerhalb der oben vorgesehenen Frist von zehn (10) Tagen erfolgt.

Es obliegt dem Käufer, alle Belege für die Realität der festgestellten Mängel oder fehlenden Teile zu erbringen.

Der Kunde darf keine Waren zurücksenden, wenn er nicht vorher die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Lieferanten eingeholt hat, die insbesondere per Telefax oder E-Mail eingeholt wurde.

Die Kosten der Rücksendung gehen nur dann zu Lasten des Lieferanten, wenn ein offensichtlicher Mangel oder Fehlmengen tatsächlich von ihm oder seinem Bevollmächtigten festgestellt werden.

Nur der vom Anbieter gewählte Spediteur ist berechtigt, die Rücksendung der betreffenden Produkte durchzuführen.

Wenn nach der Kontrolle ein offensichtlicher Mangel oder eine Fehlmenge vom Lieferanten oder seinem Bevollmächtigten tatsächlich festgestellt wird, kann der Kunde vom Lieferanten nur den Ersatz der nicht konformen Artikel und/oder die Ergänzung zur Auffüllung der Fehlmenge auf Kosten des Lieferanten verlangen, ohne dass dieser Anspruch auf irgendeine Entschädigung oder die Auflösung der Bestellung hat.

Die vorbehaltlose Entgegennahme der bestellten Produkte durch den Kunden umfasst alle offensichtlichen Mängel und/oder fehlenden Teile.

Jeder Vorbehalt muss unter den oben genannten Bedingungen bestätigt werden.

Die Reklamation, die der Erwerber unter den in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen und Modalitäten durchführt, setzt die Zahlung des Kunden für die betreffenden Waren nicht aus.

Der Lieferant kann in keinem Fall für Tatsachen während des Transports, für Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl haftbar gemacht werden, auch wenn er den Spediteur ausgewählt hat.

4.6 Aussetzung der Lieferungen. Bei nicht vollständiger Zahlung einer fälligen Rechnung behält sich der Lieferant nach einer Mahnung, die innerhalb von 48 Stunden ohne Wirkung blieb, das Recht vor, alle laufenden und/oder zukünftigen Lieferungen auszusetzen.

4.7 Lieferung nur bei Barzahlung. Alle Aufträge, deren Ausführung der Lieferant akzeptiert, werden unter der Voraussetzung ausgeführt, dass der Kunde ausreichende finanzielle Garantien bietet und die fälligen Beträge tatsächlich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen bei Fälligkeit begleichen wird. Wenn der Lieferant ernsthafte oder besondere Gründe hat, Zahlungsschwierigkeiten des Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung oder danach zu befürchten, oder wenn der Kunde nicht die gleichen Sicherheiten wie zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung bietet, kann der Lieferant die Annahme der Bestellung oder die weitere Ausführung der Bestellung von einer Barzahlung oder von der Leistung einer Sicherheit durch den Kunden zugunsten des Lieferanten abhängig machen. Der Lieferant hat auch das Recht, vor der Annahme eines Auftrags oder während der Ausführung vom Kunden die Übermittlung seiner Buchhaltungsunterlagen zu verlangen, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnungen, selbst wenn diese nur vorläufig sind, damit der Lieferant seine Zahlungsfähigkeit beurteilen kann. Wenn der Kunde die Barzahlung verweigert, ohne dass ihm eine ausreichende Sicherheit geboten wird, kann der Lieferant die Ausführung der Bestellung(en) und die Lieferung der betreffenden Ware verweigern, ohne dass der Kunde eine ungerechtfertigte Verkaufsweigerung geltend machen oder eine Entschädigung verlangen kann.

Artikel 5 - Ablehnung einer Bestellung

Für den Fall, dass ein Kunde eine Bestellung beim Anbieter aufgibt, ohne die Zahlung der vorherigen Bestellung(en) vorgenommen zu haben, kann der Anbieter die Erfüllung der Bestellung und die Lieferung der betreffenden Ware verweigern, ohne dass der Kunde aus irgendeinem Grund Anspruch auf eine Entschädigung hat.

Artikel 6 - Tarif- Preis - Preisliste - Zahlungsfristen

6.1 Preisliste. Der geltende Tarif kann jederzeit nach vorheriger Information unserer Kunden geändert werden.
Jede Preisänderung gilt automatisch ab dem Datum, das in der neuen Preisliste angegeben ist.
6.2 Preise. Die Preise richten sich nach der am Tag der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich stets ohne Steuern für verpackte Produkte, ab Lager und ohne Transportkosten. Unsere Preise verstehen sich zzgl. Frachtkosten, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche vorherige Vereinbarung mit dem Kunden getroffen. Die Tatsache, dass der Versand frachtfrei erfolgt, ändert nichts an den oben genannten Regeln und an den Wirkungen, die mit dem Datum der Bereitstellung der Ware in unseren Lagern verbunden sind.

Die Preise werden netto berechnet und sind gemäß den nachstehenden Modalitäten zahlbar.
Sofern nicht anders vereinbart, bedeuten Lieferverzögerungen weder eine Aufhebung noch eine Änderung des Vertrags. Sie können nicht zu Schadensersatzansprüchen führen. Die Strafklauseln in den Geschäftspapieren unserer Kunden sind für die Lieferanten nicht einklagbar.

Die in einer Bestellung enthaltenen Ausführungsfristen werden vom Lieferanten nur unter folgenden Bedingungen akzeptiert und sind für ihn verbindlich: Einhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden, rechtzeitige Lieferung der technischen Spezifikationen, keine Fälle höherer Gewalt, keine sozialen, politischen, wirtschaftlichen oder technischen Ereignisse, die den Ablauf unserer Versorgung behindern.

6.3 Zahlungsfristen. siehe Artikel 8.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Artikel 7 - Preisnachlass

Der Käufer erhält Rabatte und Rückvergütungen, die in den Preislisten des Lieferanten aufgeführt sind, je nach den erworbenen oder gelieferten Mengen, die auf einmal und an einen Ort geliefert werden, oder nach der Regelmäßigkeit seiner Bestellungen.

Artikel 8 - Zahlung

8.1 Barzahlung bei Lieferung. Der Preis ist in voller Höhe bei Lieferung bar zu zahlen. Erst die tatsächliche Einlösung von Wechseln oder CRLs gilt als vollständige Zahlung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.2 Mit vorheriger Zustimmung der Firma Camille Ambiance Nature ist der Preis innerhalb von 30 Tagen (Bei einem Mindestbestellwert von 200€ ohne MwSt.) ab Lieferung wie folgt zu zahlen: 50% bar, 50% innerhalb von 30 Tagen, oder innerhalb von 60 Tagen (Bei einem Mindestbestellwert von 300€ ohne MwSt.) ab Lieferung wie folgt: 34% bar, 33% nach 30 Tagen, 33% nach 60 Tagen. Diese Frist, die ab dem Datum der Rechnungsausstellung gezählt wird, wird auf der Rechnung an den Käufer für Kunden mit Sitz in Frankreich (Metropolitan) angegeben. Die Zahlung in mehreren Raten ist für Kunden außerhalb Frankreichs nicht zulässig. Dies gilt erst ab der zweiten Bestellung und unter der Bedingung, dass keine weiteren Monatsraten ausstehen.

8.3 Nichtzahlung. Für jeden Betrag (inkl. MwSt.), der bei Fälligkeit nicht beglichen wird, muss der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes zahlen. Diese Strafen sind von Rechts wegen fällig und werden dem Konto des Kunden automatisch belastet.

Der Lieferant behält sich das Recht vor, das zuständige Gericht anzurufen, damit dieses die Nichterfüllung beendet, unter Androhung eines täglichen Zwangsgeldes pro Verzugstag.

Schließlich behält sich der Lieferant auch das Recht vor, die Lieferung laufender Bestellungen auszusetzen oder zu stornieren.
8.4 Inkassokosten. Im Falle eines Zahlungsverzugs schuldet der Käufer von Rechts wegen und ohne vorherige Benachrichtigung eine pauschale Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 €. Der Lieferant kann vom Käufer eine zusätzliche Entschädigung verlangen, wenn die tatsächlich entstandenen Inkassokosten diesen Betrag übersteigen, wobei entsprechende Belege vorzulegen sind.

Artikel 9 - Eigentumsvorbehalt

Die Übertragung des Eigentums an den Produkten wird bis zur vollständigen Zahlung des Preises für diese Produkte durch den Kunden in Haupt- und Nebenbeträgen ausgesetzt, selbst wenn ein Zahlungsaufschub gewährt wurde. Jede gegenteilige Klausel, insbesondere in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen, gilt gemäß Artikel L.624-16 des Handelsgesetzbuchs als nicht geschrieben.

Ausdrücklich vereinbart kann der Lieferant die Rechte, die er aufgrund dieser Eigentumsvorbehaltsklausel für eine seiner Forderungen besitzt, auf die Gesamtheit seiner Produkte im Besitz des Kunden ausüben, wobei konventionell davon ausgegangen wird, dass es sich bei den letzteren um die unbezahlten Produkte handelt, und der Lieferant kann sie zurücknehmen oder als Entschädigung für alle seine unbezahlten Rechnungen beanspruchen, unbeschadet seines Rechts auf Auflösung der laufenden Verkäufe. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen des normalen Betriebs seiner Niederlassung weiterzuverkaufen, er darf sie jedoch weder verpfänden noch das Eigentum daran als Sicherheit übertragen. Der Lieferant kann auch im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum die Auflösung des Verkaufs nach Versand einer einfachen Mahnung verlangen. Ebenso kann der Lieferant nach dem Versand einer Mahnung einseitig ein Inventar seiner Produkte im Besitz des Kunden erstellen oder erstellen lassen, der sich bereits jetzt verpflichtet, zu diesem Zweck freien Zugang zu seinen Lagern, Geschäften oder sonstigen Einrichtungen zu gewähren, damit die Identifizierung der Produkte stets möglich ist. Im Falle der Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungs- oder Liquidationsverfahrens werden die laufenden Bestellungen automatisch storniert, und der Lieferant ist berechtigt, die auf Lager befindlichen Waren zu beanspruchen. Diese Klausel schließt nicht aus, dass die Risiken der Waren ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer auf diesen übergehen. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung gilt der Käufer als Verwahrer und Wächter der genannten Waren. Im Falle einer Nichtzahlung behält sich der Lieferant das Recht vor, den Verkauf nach Inverzugsetzung zu kündigen und die gelieferte Ware zurückzufordern, wobei die Kosten für die Rücksendung zu Lasten des Käufers gehen und die geleisteten Zahlungen dem Lieferanten als Strafklausel zustehen.

Artikel 10 - Garantie für offensichtliche und versteckte Mängel

Abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften ist die vertragliche Garantie für versteckte Mängel auf eine Dauer von 30 Tagen ab dem Lieferdatum beschränkt. Diese Garantie deckt die Nichtübereinstimmung der Produkte mit der Bestellung und alle versteckten Mängel ab, die aus einem Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler resultieren, der die gelieferten Produkte betrifft und sie für ihre Verwendung ungeeignet macht. Unter diesen Bedingungen wird der Lieferant die Produkte unter Garantie ersetzen oder ersetzen lassen. Die Produkte müssen vom Kunden bei Lieferung überprüft werden, und jede Reklamation, jeder Vorbehalt oder jede Anfechtung in Bezug auf Fehlmengen und offensichtliche Mängel muss unter den Bedingungen erfolgen, die in den oben genannten Artikeln festgelegt sind. Im Falle eines offensichtlichen Mangels werden die defekten Teile von uns ersetzt, vorbehaltlich der Überprüfung des behaupteten Mangels. Der Kunde muss jede Rechtfertigung für die Realität der festgestellten Mängel liefern, wobei sich der Lieferant das Recht vorbehält, direkt oder indirekt jede Feststellung und Überprüfung mit allen Mitteln seiner Wahl vorzunehmen.
Die Anzeige von Mängeln, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden und nach Erhalt der Produkte offenbart wurden, muss vom Kunden schriftlich innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach dem Datum, an dem er den Konformitätsmangel entdeckt hat, erfolgen. Eine Anzeige wird nicht berücksichtigt, wenn sie später als 10 (zehn) Tage nach der Lieferung der Produkte erfolgt.
Eine Klage wegen Nichtübereinstimmung kann vom Kunden nicht später als 10 (zehn) Tage nach der Lieferung der Produkte erhoben werden. Es wird ausdrücklich durch die Annahme der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Kunden vereinbart, dass der Kunde nach Ablauf dieser Frist weder die Nichtkonformität der Produkte geltend machen noch diese als Gegenforderung einwenden kann, um sich anlässlich einer vom Lieferanten eingeleiteten Klage auf Eintreibung von Forderungen zu verteidigen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann die Haftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden aufgrund eines versteckten Mangels nicht in Frage gestellt werden. Mängel und Schäden an den gelieferten Produkten, die auf anormale Lagerungs- und Aufbewahrungsbedingungen beim Kunden zurückzuführen sind, insbesondere bei Unfällen jeglicher Art, begründen keinen Anspruch auf die vom Lieferanten geschuldete Garantie. Im Rahmen der Garantie für versteckte Mängel ist der Lieferant nur zum kostenlosen Ersatz der defekten Waren verpflichtet, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadenersatz aus welchem Grund auch immer hat.
Der Lieferant garantiert seine Produkte gegen versteckte Mängel gemäß dem Gesetz, den Gepflogenheiten, der Rechtsprechung und unter den folgenden Bedingungen:

- die Garantie gilt nur für Produkte, die regelmäßig in das Eigentum des Käufers übergegangen sind ;

- Sie ist ausgeschlossen, wenn unsere Produkte unter nicht vorgesehenen Nutzungs- oder Leistungsbedingungen verwendet wurden.

Die Garantie des Anbieters bezieht sich nur auf verborgene Mängel. Da unsere Kunden Gewerbetreibende sind, versteht man unter versteckten Mängeln einen Fehler in der Ausführung des Produkts, der es für seinen Zweck ungeeignet macht und der vom Käufer vor dem Kauf nicht erkannt werden konnte. Ein Konstruktionsfehler ist kein versteckter Mangel und es wird davon ausgegangen, dass unsere Kunden alle Informationen über unsere Produkte erhalten haben. Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz der fehlerhaften Produkte. Die Garantie ist auf 30 Tage beschränkt. Es wird davon ausgegangen, dass die Artikel von den Kunden unter normalen Nutzungsbedingungen verwendet wurden.

Für Beschwerden: sav@ca-nature.com

Artikel 11 - Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt oder Zufall gelten Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, die sie vernünftigerweise nicht vorhersehen mussten und die sie vernünftigerweise nicht vermeiden oder überwinden konnten, sofern ihr Eintreten die Erfüllung der Verpflichtungen völlig unmöglich macht.

Als höhere Gewalt oder zufällige Ereignisse, die den Lieferanten von seiner Verpflichtung entbinden, innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Fristen zu liefern, gelten insbesondere: Erschöpfung der Vorkommen oder Unmöglichkeit oder Unterbrechung der Versorgung mit natürlichen Ressourcen, Streiks, Brände, Überschwemmungen, Krieg, Epidemien, Tauwetterbarrieren, Straßensperren, Unterbrechung der Versorgung durch EDF GDF oder Unterbrechung der Versorgung aus einem Grund, der nicht den Lieferanten zuzurechnen ist, sowie jede andere Ursache für eine Unterbrechung der Versorgung, die nicht den anderen Lieferanten zuzurechnen ist.

Unter diesen Umständen benachrichtigt der Anbieter den Kunden schriftlich, insbesondere per Fax oder E-Mail, innerhalb von 24 Stunden ab dem Datum des Eintretens der Ereignisse, wobei der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden ab dem Datum des Eintretens des Ereignisses von Rechts wegen ohne Entschädigung ausgesetzt wird. Sollte das Ereignis länger als 30 Tage ab dem Datum seines Eintretens andauern, kann der zwischen dem Anbieter und seinem Kunden geschlossene Kaufvertrag von der am schnellsten handelnden Partei gekündigt werden, ohne dass eine der beiden Parteien Anspruch auf die Gewährung eines Schadensersatzes hat. Diese Erfüllung wird an dem Tag wirksam, an dem das Einschreiben mit Rückschein, das den genannten Kaufvertrag kündigt, zum ersten Mal vorgelegt wird.

Artikel 12 - Widerrufsfrist

Da der Käufer ein Gewerbetreibender ist, der im Rahmen und für die Zwecke seines Berufs kauft, muss das im Verbrauchergesetzbuch vorgesehene Widerrufsrecht nicht angewendet werden.

Wenn der gewerbliche Käufer jedoch eine Rücksendung wünscht, muss er sich unbedingt mit dem Lieferanten in Verbindung setzen und mit ihm klären, ob dieser die Rücksendung akzeptiert.

Nur nach Absprache mit dem Lieferanten müssen die Produkte im Falle einer Rücksendung mit verfolgter Post (oder Paket, je nach Produkt) an die Adresse des Unternehmens zurückgeschickt werden, und zwar in der Originalverpackung und -beschriftung. Produkte, die als Set verkauft werden, müssen ebenfalls als komplettes Set zurückgeschickt werden, da ansonsten keine Rückerstattung erfolgen kann. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.

Dieser hat ab Erhalt seiner Ware 7 Tage Zeit, um einen Antrag auf Rückgabe der Produkte zu stellen. Nach Ablauf dieser 7-Tage-Frist und bis zu 30 Tage nach Erhalt der Ware wird ein Abzug von den Rückerstattungen wie folgt vorgenommen:

  • von 7 bis 23 Tagen: 12 %.
  • von 24 bis 30 Tagen: 20%

Nach Ablauf der 30-Tage-Frist wird keine Rücksendung mehr angenommen.

Artikel 13 - Gerichtsstand

Die Zustellungsanschrift des Lieferanten ist 22, allée de la Ficherelle - ZI de la croisette - 88800 VITTEL. Jede Streitigkeit über den Abschluss, die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihre Auslegung, ihre Ausführung, ihre Kündigung und die vom Lieferanten abgeschlossenen Kaufverträge oder die Zahlung des Preises wird vor das Handelsgericht von Epinal, das Berufungsgericht von Nancy gebracht, unabhängig vom Ort der Bestellung, der Lieferung oder der Zahlung und der Zahlungsweise, und selbst im Falle eines Garantieaufrufs oder einer Vielzahl von Beklagten.

Wechsel stellen weder eine Novation noch eine Abweichung von dieser Gerichtsstandsklausel dar.

Die Zuständigkeitszuweisung ist allgemein und gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Hauptklage, eine Nebenklage, eine Klage in der Hauptsache oder eine einstweilige Verfügung handelt.

Darüber hinaus gehen im Falle eines Gerichtsverfahrens oder einer anderen Maßnahme zur Eintreibung von Forderungen durch den Lieferanten die Mahn- und Gerichtskosten sowie die Anwalts- und Gerichtsvollziehergebühren und alle Nebenkosten zu Lasten des schuldigen Kunden, ebenso wie die Kosten, die damit verbunden sind oder daraus entstehen, dass der Kunde die Zahlungs- oder Lieferbedingungen des betreffenden Auftrags nicht einhält.

Artikel 14 - Verzicht

Die Tatsache, dass der Lieferant sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der Klauseln der vorliegenden Bedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Berufung auf dieselben Klauseln gelten.

Artikel 15 - Anwendbares Recht

Alle Fragen im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den durch sie geregelten Verkäufen, die nicht in den vorliegenden Vertragsbestimmungen behandelt werden, unterliegen dem französischen Recht unter Ausschluss jeglichen anderen Rechts und ergänzend dem Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.

Artikel 16 - Annahme durch den Käufer

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie die beigefügten Tarife und Tabellen für Rabatte, Preisnachlässe und Rückvergütungen werden vom Käufer ausdrücklich akzeptiert und angenommen.

Artikel 17 - Geschäftskunden

Der Verkauf der Produkte durch den Anbieter ist einer professionellen Kundschaft vorbehalten, die zu bestimmten, nachstehend aufgelisteten Tätigkeitsbereichen gehört, nämlich :

  • - Handel im Großhandel
    - Handel im Einzelhandel
    - Energetische Therapeuten
    - Modeschmuck
    - Juweliergeschäft
    - Schönheitssalon
    - Verkauf auf Messen, Ausstellungen und Märkten.
    - Verkauf auf Distanz
    - Verkauf von zu Hause aus.
    - Friseursalon
    - Tabakladen

Der Kunde muss dem Anbieter einen K-BIS-Auszug oder ein anderes Dokument, das seine Eintragung im Handels- und Gesellschaftsregister belegt und nicht älter als drei Monate ist, sowie seinen APE-Code mitteilen.